Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs
BIG CHARLIE FOOD-TRUCK

Allgemeine Geschäftsbedingungen Food-Truck BIG Charlie, ein Unternehmen von
Scheidegger Consulting. MWST CHE-470.346.612 CH-280.1.024.175-0
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen, telefonischen, mündlichen und per E-Mail erteilten Aufträge und sind fester Bestandteil des Auftrages. Die Gültigkeit wird durch die gegenseitige Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erzielt.
Scheidegger Consulting übernimmt in keiner Form die Funktion eines Veranstalters.

Leistungen:
Foodtruck Big Charlie verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages mit grösster Sorgfalt vorzugehen. Wir sind bemüht, unsere Arbeiten zeitgerecht und ohne Anlass zu Beanstandungen durchzuführen.
Alle Gerichte werden von uns frisch zubereitet. Unser Angebot ist sehr vielseitig, wenn möglich saisonal und von höchster Qualität. Wir verwenden ausschliesslich erstklassige, hochwertige und marktfrische Zutaten.

Auftragsbestätigung:
Gerne nehmen wir Aufträge mündlich oder schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail entgegen. Spätestens mit der Akontozahlung von mindestens 35 % oder nach Vereinbarung wird das Datum reserviert und der Auftrag kommt zustande.
Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Diese Konditionen sind automatisch Bestandteil des Vertrages.

Teilnehmerzahl:
1. Die in der Auftragsbestätigung genannte Gästezahl ist ausschlaggebend für die definitive Abrechnung.
2. Als Basis für die Rechnungsstellung gilt, die bis sieben Tage vor dem Liefertermin genannte Gästezahl.
3. Alle Änderungen müssen spätestens sieben Arbeitstage vor dem Anlass schriftlich gemeldet werden.
4. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Unser Angebot gilt 15 Tage sofern nichts anderes geschrieben wurde.

Preise und Lieferpauschalen für Events / Catering:
Mitarbeiter pro Stunde 56.- CHF (Wir verrechnen Ihnen keine Nachtzuschläge)!
Fahrzeugpauschale 300.- CHF.
CO2 Pauschale inkl. Abfall Entsorgung von 45.- CHF.
Anfahrt 2 CHF. pro Kilometer ab Homebase zum Veranstaltungsort.

Zahlungskonditionen des Auftrags:
35 % bei Auftragserteilung und der Restbetrag wird innerhalb 15 Tagen nach Erhalt der Abschlussrechnung fällig.

Sie können den Rechnungsbetrag auch vor Ort mit TWINT, EC- oder Kredit Karte bezahlen.
(Ausser Postkarte)

Bei Abbestellung eines gebuchten Anlasses werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Bis 30 Tage vor dem Anlass: Keine Kosten
29-14 Tage vor dem Anlass: 50 % der vereinbarten Leistungen, ohne Getränke
13-0 Tage vor dem Anlass: 80 % der letzten vereinbarten Leistungen, ohne Getränke

Anfahrt:
Der Auftraggeber ist zuständig für die genaue Adressangabe und nötigenfalls einen Situationsplan spätestens 7 Tage vor dem Lieferdatum.

AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN / PARKMÖGLICHKEITEN:
Spezialbewilligungen zum Erreichen des Standortes werden vom Auftraggeber eingeholt. Parkmöglichkeit für das/die Fahrzeug(e) von Scheidegger Consulting müssen vorhanden sein. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden vom Auftraggeber organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Auftraggeber verrechnet.

Haftung:
Grundsätzlich kann gegen BIG CHARLIE Food-Truck kein Schadenersatz geltend gemacht werden, ausser bei grobfahrlässigem Verschulden. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die reibungslose Strom- sowie Wasserversorgungen, die für die Durchführung des Auftrages notwendig ist. Bei Verzögerung oder Änderung der Dienstleistungen seitens BIG CHARLIE durch fehlende oder unterbrochene Strom- oder Wasserversorgung kann diese nicht haftbar gemacht werden.

Wir sind selbstverständlich im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Scheidegger Consulting
Brand: Foodtruck BIG CHARLIE
CHE-470.346.612 MWST. Nummer
077 46 46 002
info@bigcharlie.ch
www.bigcharlie.ch
Mühlemattstrasse 13
4104 Oberwil